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Ordentliches Mitglied

Approbierte Fachkräfte in Deutschland

Außerordentliches Mitglied

Studierende & Fachkräfte im Ausland

Korporatives Mitglied

Organisationen im Gesundheltswesen

Förderndes Mitglied

Privatpersonen & Untemehmen

Kurze Orientierung

Ordentliche Mitglieder
Beispiele sind approbierte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologen oder Pharmazeuten, die in Deutschland zur Ausübung ihres Berufs befugt sind.

Außerordentliche Mitglieder
Beispiele sind Studierende der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie oder Pharmazie, akademisch im Gesundheitswesen tätige Personen sowie entsprechende Berufsgruppen, die im Ausland tätig sind.

Korporative Mitglieder
Beispiele sind Kliniken, medizinische Netzwerke, Sanitätshäuser, Pflegedienste, Vereine oder andere Organisationen im Gesundheitswesen.

Fördernde Mitglieder
Beispiele sind Privatpersonen, Stiftungen, Unternehmen oder sonstige Unterstützer – auch ohne Bezug zum Gesundheitswesen.

Steuerlicher Hinweis:
Der Verband Muslimischer Mediziner e.V. ist als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 10b EStG steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der VMM e.V. ist berechtigt, hierfür Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Fragen zur Mitgliedschaft?

Kontaktieren Sie uns bei Fragen:

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